Auftragsanfrage

Bei der Begutachtung ist immer eine umfassende Objektbesichtigung erforderlich. Im Vorfeld benötige ich umfassende Informationen über die Liegenschaft sowie die Immobilie.

Nach Beauftragung und bei Vorliegen einer Vollmacht des Auftraggebers bzw. Eigentümers können nicht vorliegende Unterlagen vom Sachverständigen häufig beschafft werden.

Nach Eingang und Durchsicht der Objektunterlagen setze ich mich mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für die Ortsbesichtigung abzustimmen.

Die Dauer des Ortstermins hängt von der Art und Größe des Objekts sowie dem Bewertungsumfang ab. In der Regel ist die Aufnahme vor Ort in ein bis zwei Stunden abgeschlossen.

Das Wertgutachten kann ich Ihnen üblicherweise, sofern sämtliche Unterlagen vorliegen, spätestens vier Wochen nach dem Ortstermin zur Verfügung stellen.

Ich bitte Sie im Vorfeld der Beauftragung mit mir Kontakt aufzunehmen.



Auftragsunterlagen

Folgende Unterlagen werden für die Erstellung eines Gutachtens benötigt:

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster
  • Planungsrechtliche Auskunft (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan)
  • Auskunft aus dem Altlastenkataster
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
  • Erschließungs- und Anliegerkostenbescheid
  • Kanalanschlussbescheinigung
  • Auszug aus der Bodenrichtwertkarte
  • Unterlagen aus der Bauakte: genehmigte Grundrisszeichnungen und Baubeschreibung sowie Wohn- bzw. Nutzflächenberechnungen
  • Energieausweis
  • bei Wohnungs- und Teileigentum zusätzlich
    • Teilungserklärung, letzte Verwalterabrechnung sowie die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre
  • bei Mietobjekten zusätzlich
    • Aktuelle Mieterliste mit Nettomieten sowie Mietverträge inkl. Nachträgen
  • Bei Erbbaurechten, Nießbrauch, Wohnungsrechten, Wegerecht, Reallast zusätzlich
    • zugrunde liegende Eintragungsbewilligung in Kopie

Sofern die Unterlagen durch das Büro der Sachverständigen beschafft werden, ist eine Vollmacht des Auftraggebers bzw. Eigentümers erforderlich.



Honorar

Das Honorar für Wertgutachten wird in Anlehnung an die Honorarrichtlinie des BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie besonders qualifizierter Sachverständiger e.V.) sowie der Gutachterausschüsse NRW nach dem ermittelten Verkehrswert ohne Wertminderungen und nach Art und Umfang der Ausarbeitung (z.B. Berechnung evtl. Rechte im Grundbuch Abt. II) bemessen. Für ein individuelles Angebot für ein Wertgutachten kontaktieren Sie mich bitte.

Die Bedingungen für die Erteilung, Annahme, Erfüllung, Abnahme und Abrechnung eines Auftrages (insbesondere Termine, Honorar und Zahlweise) werden objekt- und standortbezogen gemäß den gültigen Bestimmungen und Tabellen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt. Dazu wird ein für beide Seiten verbindlicher Gutachtenvertrag geschlossen.

Sachverständigenbüro Frank C. Müller
Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024