Leistungen

Ich erstelle sowohl Markt-/Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB als auch Beleihungswertgutachten nach § 16 PfandBG für Wohnungsbewertungen, Hausbewertungen oder Grundstücksbewertungen.



Ein unparteiisches Gutachten wird z.B. benötigt bei

  • An- und Verkauf von Immobilien
  • Beleihungen für Finanzierungen
  • Ehescheidung
  • Vermögensaufteilung
  • Vererbung und Erbauseinandersetzung


Ich erstelle Wertgutachten in den nachfolgend aufgeführten Bereichen:

  • Bewertung von Wohn- und Gewerbeimmobilien (z.B. Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus)
  • Bewertung von Spezialimmobilien (Hotel- und Gaststättenimmobilien, Handelsimmobilien, Büro- und Verwaltungsgebäude, Hallen- und Logistikimmobilien, Produktionsgebäude)
  • Ermittlung des Beleihungswerts zu kreditwirtschaftlichen Zwecken
  • Bewertung von Wohnungs- und Teileigentum
  • Bewertung von Grund und Boden in allen Entwicklungsstufen
  • Bewertung landwirtschaftlicher Flächen sowie Waldflächen
  • Bewertung von Erbbaurechten, Nießbrauchs- und Wohnungsrechten

Sachverständigenbüro Frank C. Müller
Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024